25.05.2016

Tarifbegünstigung bei Entlassungsentschädigungen

Das BMF folgt der BFH-Rechtsprechung und gewährt bei Entlassungsentschädigungen auch dann eine Tarifbegünstigung nach § 34 EStG, wenn die Entschädigung in zwei Teilbeträgen in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird und einer der beiden Teilbeträge nur geringfügig ist.

Dies ist der Fall, wenn

  • der Teilbetrag nicht mehr als 10 % der Hauptleistung ausmacht oder
  • der Teilbetrag niedriger ist als die Steuerbegünstigung für den Hauptbetrag.

Die Tarifbegünstigung wird aber nur für die Hauptleistung gewährt, nicht für den Teilbetrag.

Grundsätzlich setzt die Tarifbegünstigung nach § 34 EStG die Auszahlung der Entschädigung in einem einzigen Veranlagungszeitraum (VZ) voraus; denn nur dann kommt es zu einer sog. Zusammenballung von Einkünften und damit zu einer Progressionsbelastung, die durch die Tarifbegünstigung abgemildert werden soll.

Den Volltext zum BMF-Schreiben vom 4.3.2016 - IV C 4 - S 2290/07/10007: 031, BStBl 2016 I S. 277 finden Sie in der NWB-Datenbank.

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 25.05.2016. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

25.05.2016

NWB-Rechnungswesen - BBK

Dieser Artikel gehört zu den Themen:

Anzeige

So digitalisieren Profi-Buch­hal­ter: Machen Sie es nach.

Wer digitalisiert, braucht Klartext: Wir zeigen Ihnen konkrete Beispiele und liefern bewährte Tipps, die Sie leicht umsetzen können.