20.05.2016

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten der digitalen Grundaufzeichnungen

Die Oberfinanzdirektion (OFD) Nordrhein-Westfalen reagiert mit ihrer Verfügung auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Einzelaufzeichnungspflicht von Kaufleuten und geht dabei insbesondere auf die Konsequenzen für die Betriebsprüfung ein.

Steht die Prüfung unter dem Prüfungsschwerpunkt "Vollständigkeit der Einnahmen" sollen die Prüfer grundsätzlich folgende Prüfungshandlungen durchführen:

  • Eine Analyse der Betriebsabläufe, zu der auch die Demonstration von Kassenvorgängen gehört, z.B. Stornobuchungen.
  • Eine Systemprüfung, die die Vorlage und Prüfung der Verfahrensdokumentation und der Organisationsunterlagen sowie
  • eine Vorlage der digitalen Grundaufzeichnungen, insbesondere der Einzeldaten, umfasst.

Die OFD weist abschließend auf die Schätzungsbefugnis der Prüfer und Finanzämter hin, wenn die Einzelaufzeichnungspflicht oder die Vorlagepflicht verletzt wird.

Den vollständigen Artikel der OFD Nordrhein-Westfalen, Vfg. vom 28. 7. 2015 - S 0316-2015/0006-St 432a finden Sie in der NWB-Datenbank.

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 20.05.2016. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

20.05.2016

NWB-Rechnungswesen - BBK

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