05.08.2024

Vorsicht Betrug: Warnung vor falscher Anwaltskanzlei

Aktuell werden vermehrt angebliche Forderungsschreiben einer nicht existierenden Anwaltskanzlei verschickt. Betroffen sind Unternehmen, die angeblich gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen haben. Die Schreiben sind mit dem Namen eines nicht existierenden Rechtsanwalts, Herbert Pekoll, unterzeichnet. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

Hierzu führt die BRAK u.a. weiter aus:

In den letzten Wochen ist eine neue Betrugsmasche aufgetaucht, bei der eine nicht existierende Anwaltskanzlei, die "Schirmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH", auch als "Schirrmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" aufgeführt, gefälschte Forderungsschreiben verschickt. Weder die "Schir(r)mer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" noch der Rechtsanwalt Herbert Pekoll existieren tatsächlich. Es handelt sich um eine Betrugsmasche, die darauf abzielt, Unternehmen unter Druck zu setzen oder einzuschüchtern und möglicherweise so zu Zahlungen oder anderen unberechtigten Handlungen zu bewegen.

So können Sie sich schützen:

  1. Prüfen Sie die Absenderdaten: Recherchieren Sie die angegebenen Kontaktdaten und überprüfen Sie, ob die Kanzlei tatsächlich existiert. Die Prüfung, ob ein Anwalt oder eine Anwältin in Deutschland eine Zulassung hat, können Sie online über das bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis vornehmen (www.rechtsanwaltsregister.org); wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich an einen vertrauenswürdigen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

  2. Ignorieren Sie verdächtige Forderungen: Reagieren Sie nicht auf Aufforderungen in verdächtigen Schreiben und leisten Sie keine Zahlungen.

  3. Melden Sie den Vorfall: Informieren Sie die zuständigen Behörden oder den Verbraucherschutz über den Betrugsversuch.

Hinweis: Weiterführende Informationen, z.B. den Beispielsbrief eines gefälschten Anschreibens der angeblichen Kanzlei (anonymisiert und mit deaktivierten Links), hat die BRAK auf ihrer Website veröffentlicht.

Quelle: BRAK online, Meldung v. 31.7.2024; NWB

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 05.08.2024. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

05.08.2024

NWB Rechnungswesen - BBK

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