05.07.2016
In der Bilanz ist eine unverzinsliche Darlehensverbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mindestens einem Jahr gewinnerhöhend abzuzinsen, wenn erst für die Zeit nach dem Bilanzstichtag eine Verzinsung vereinbart wird.
Hintergrund: Nach dem Gesetz sind unverzinsliche Verbindlichkeiten in der Bilanz gewinnerhöhend abzuzinsen, wenn ihre Restlaufzeit mindestens ein Jahr beträgt. Der gesetzliche Abzinsungssatz beträgt 5,5 %.
Sachverhalt: Eine GmbH hatte von ihrem Gesellschafter ein Darlehen in Höhe von 750.000 € für den Erwerb einer Beteiligung an einer Tochtergesellschaft erhalten. Eine bestimmte Darlehenslaufzeit war nicht vereinbart worden. Eine Verzinsung sollte nur dann erfolgen, wenn die GmbH Dividendenausschüttungen von der Tochtergesellschaft erhält. Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 hatte die GmbH aber noch keine Dividendenausschüttung erhalten. Das Finanzamt nahm eine gewinnerhöhende Abzinsung in Höhe von ca. 372.000 € vor. Die GmbH legte daraufhin eine Vereinbarung aus dem November 2010 vor, nach der ab 2011 eine Verzinsung von 3 % erfolgen sollte.
Entscheidung: Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) wies die Klage der GmbH ab:
Hinweise
Um eine Abzinsung zu vermeiden, sollte stets ein geringer Zinssatz vereinbart werden, z.B. 0,5 %. Anderenfalls droht ein Abzinsungsgewinn von etwa 50 % des Nennwerts, wenn keine bestimmte Laufzeit vereinbart wird. Die Vereinbarung einer kurzfristigen Kündbarkeit genügt nicht.
Sollte es zum Ansatz eines Abzinsungsgewinns kommen, wird die Verbindlichkeit in den Folgejahren wieder gewinnmindernd aufgezinst, bis sie bei Ende der Laufzeit ihren Nennwert von 100% wieder erreicht. Im Ergebnis ergibt sich also aus der Abzinsung und Aufzinsung über die Jahre ein Gewinn von 0. So wird es zum 31.12.2011 wieder zu einem Nennwertansatz von 750.000 € und zu einer Gewinnminderung von ca. 372.000 € kommen.
Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.2.2016 - 11 K 12058/13
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 05.07.2016. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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